Pflegegrad-Pflegeversicherung.de

Kompetente Hilfe zum Erhalt des richtigen Pflegegrades – von spezialisierten Anwälten.
zum Nulltarif.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass bei Ihnen zu Unrecht überhaupt kein Pflegegrad anerkannt wurde oder aber der Pflegegrad von der Pflegekasse zu niedrig festgesetzt wurde, besteht dringender Handlungsbedarf.

Ab Erhalt des Bescheides von der Pflegekasse haben Sie einen Monat Zeit, gegen die ablehnende Entscheidung Widerspruch einzulegen oder eine Klage beim Sozialgericht einzureichen. In beiden Varianten haben Sie viel mehr Aussicht auf Erfolg, wenn Sie uns als spezialisierte Rechtsanwälte beauftragen.

Welche Kosten fallen für Sie an? Keine!

Was müssen Sie tun, um von unserem Angebot zu profitieren und den gewünschten höheren Pflegegrad zu erhalten:

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und übermitteln Sie uns damit auch den ergangenen Bescheid.

Wir kümmern uns um alles Weitere.


Wir prüfen Ihren Pflegegrad-Bescheid und setzen Ihren höheren Pflegegrad durch.

Pflegegrad-Hilfe durch erfahrene Rechtsanwälte.

Pflegegrad Widerspruch

Höherer Pflegrad durch professionelle Hilfe

Viele Pflegegrad-Bescheide setzen den Pflegegrad zu niedrig fest. Wir wissen das und tun was dagegen.

Sie müssen uns nur beauftragen – ohne Kostenrisiko.

Wir legen Widerspruch gegen den zu niedrigen Pflegegrad bei der Pflegekasse ein und reichen gegebenenfalls auch eine Klage auf höheren Pflegegrad beim Sozialgericht ein.

Kein Kostenrisiko für Sie.
Die Kosten trägt die Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Ihre Rechtsschutzversicherung bzw. die Pflegekasse. Bei Beratungshilfe verzichten wir auf die Zuzahlung.

- Höherer Pflegegrad ohne Kostenrisiko -

So kommen Sie zum höheren Pflegegrad:

Sie melden sich bei uns über unser Kontaktformular, geben dabei Ihre Daten an und übermitteln uns auch den Pflegegrad-Bescheid.

Wir kümmern uns um alles andere.

Pflegegrad 1

12.5 bis unter 27 Punkte


Entlastungsbetrag 131 € mtl.

Kein Pflegegeld

Standardleistungen

Pflegegrad 2

27 bis unter 47,5 Punkte


Pflegegeld 347 € mtl.

Standardleistungen

Pflegegrad 3

47,5 bis unter 70 Punkte.


Pflegegeld 599 € mtl.

Standardleistungen

Pflegegrad 4

70 bis unter 90 Punkte


Pflegegeld 800 € mtl.

Standardleistungen

Pflegegrad 5

über 90 Punkte


Pflegegeld 990 € mtl.

Standardleistungen

Standardleistungen bei allen Pflegegraden

Pflegehilfsmittel bis 42 € mtl.

Hausnotruf bis 25,50 mtl

Wohnumfeldanpassung 4.180 €

Entscheident für den Pflegegrad:

Die erreichten Punkte bei der Pflegebegutachtung

Zweifel am festgesetzten Pflegegrad?

Wir überprüfen für Sie den Bescheid.

Schnell.
Zuverlässig.
Ohne Kostenrisiko.

Die Anwälte bei

Pflegegrad-Pflegeversicherung.de

die Ihnen zum höheren Pflegegrad oder weiteren Leistungen aus der Pflegeversicherung verhelfen:


Rechtsanwältin Tamara Schulz


Rechtsanwalt Reinhold Dotterweich

Die Anwälte von Pflegegrad-Pflegeversicherung.de haben wieder einmal geholfen.

Kein Stress mehr mit der Pflegeversicherung

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